Ein Bandscheibenvorfall zieht in der Regel keine größeren Eingriffe nach sich, heutzutage muss sich nur noch einer von tausend Bandscheibenpatienten operativ behandeln lassen. Eine Operation wird dann notwendig, wenn neurologische Ausfälle auftreten. Zu diesen zählen unter anderem Lähmungen (zum Beispiel Fußheberlähmung), Kribbeln oder Taubheitsgefühle in den unteren Extremitäten, also in den Ober- oder Unterschenkeln, den Füßen oder in den Hüften. Grund für derartige Ausfallerscheinungen ist der von der geschädigten Bandscheibe, oder besser gesagt von ihrem ausgebrochenen Gallertkern, eingeklemmte Nerv. In der Regel ist es dem betroffenen Spinalnerv trotz der sich in starken Schmerzen äußernden Reizung noch möglich zu arbeiten, ist die Quetschung de Nervenschlauchs jedoch zu stark, kann es zu Gefühlsausfällen in den dazugehörigen Hautarealen oder Reflexausfällen kommen. Treten derartige Störungen auf, wird ein operativer Eingriff dringend empfohlen, da die Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich die ausgefallenen Körperfunktionen wieder zurückbilden, mit zunehmender Dauer der Schädigung immer weiter abnimmt. Eine Nervenschädigung kann alternativ mit Krankengymnastik, Bewegungsbädern oder Wärmezufuhr behandelt werden, bei anhaltenden Schmerzen nach mehrwöchiger Behandlung ist eine Operation jedoch notwendig, um dauerhafte Schäden zu vermeiden. Hat der Bandscheibenvorfall keine Nervenschädigung hervorgerufen, genügen Therapiemöglichkeiten wie Physiotherapien, alternative Methoden (zum Beispiel Akupunktur, Tanztherapien) oder auch einfache Schmerzmittel, welche direkt im Bereich der durch den Bandscheibenvorfall eingeklemmten Nervenwurzel injiziert werden, den Schmerz lindern und damit den Schmerzkreislauf (Schmerz -> Schonhaltung -> Fehlbelastung -> Reizung von Nerven -> Schmerz…) durchbrechen.

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